Betriebsrat
Herzlich Willkommen auf den Informationsseiten des Betriebsrates der Kliniken Oberallgäu gGmbH
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. In allen arbeitsrechtlichen Fragen unterstützt
uns, sowie jeden Einzelnen die Gewerkschaft ver.di.
Um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Sie können sich mit allen Angelegenheiten, die in unseren
Aufgabenbereich fallen, jederzeit an uns wenden. Dazu hat jede/r Mitarbeiter/in das Recht, während der Arbeitszeit, den Betriebsrat aufzusuchen.
Dies gilt als Arbeitszeit. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie sich vor dem Besuch bei Ihrem Vorgesetzten abmelden und anschließend wieder
zurückmelden. Die Zustimmung Ihres Vorgesetzten benötigen Sie nicht.
Wir empfehlen Ihnen eine vorherige Terminabsprache mit dem jeweiligen Betriebsratsmitglied zu vereinbaren. Die Telefonnummern finden Sie auf der
Seite "Mitglieder des Betriebsrates".
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